
Der Kontokorrentkredit ist für Unternehmen das, was der Dispositionskredit für Privatpersonen ist. Schreibt ein Unternehmen negative Zahlen auf seinem Geschäftskonto, kann es den Kontokorrentkredit in Anspruch nehmen. Zinsen werden dabei nur für den tatsächlich in Anspruch genommenen Betrag erhoben.
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Auch der Kontokorrentkredit unterliegt einer Höchstgrenze. Wird er in Anspruch genommen, fallen die vereinbarten Zinsen an. Wird er durch Geldeingang reduziert, reduzieren sich auch die Zinsen. Die Höhe wird bei Eröffnung des Geschäftskontos festgelegt. Eine spätere Anpassung ist grundsätzlich möglich. Der variable Zinzsatz richtet sich nach dem Marktwert. Die Nutzung des Kontokorrentkredites eignet sich insbesondere für die kurzfristige Finanzierung wie zum Beispiel bei Betriebsmittelbedarf. Diese Kreditform bietet Skontovorteile. Besonders interessant ist hier die Flexibilität und die freie Verwendungszweckwahl.
Auch Unternehmen können untereinander Kontokorrentkredite vergeben. In diesem Fall sagt man: Sie führen untereinander Kontokorrent. Das bedeutet, dass sich die jeweiligen Vertragspartner ihre Forderungen, die sie gegen den anderen haben, stunden und in vorher bestimmten Abständen gegeneinander aufrechnen. Der Vertragspartner, der den Kontokorrentkredit in Anspruch nimmt, ist somit bis zum Ausgleich des Saldos der Schuldner. Dieser Saldo kann lediglich auf neue Rechnung vorgetragen werden. Das wiederum bedeutet, dass nur der Saldo einklagbar ist. Die verschiedenen Forderungen im Einzelnen gehen dabei unter. Die Höhe des Kontokorrentkredites orientiert sich immer an der Situation des Kunden und an die an ihn gestellten Anforderungen.
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